Impressum Pflichtangaben

Folgende Angaben müssen in das Impressum

Laut dem § 6 Teledienstegesetz müssen Firmen ein Impressum auf Ihrer Homepage vorweisen. Dieses Impressum muss auf jeder Webseite erreichbar sein. Folgende Punkte muss eine Firmenhomepage im Impressum angeben:

  1. Vorname und Nachname
  2. Name der Firma bzw. Gesellschaft
  3. Sitz der Gesellschaft (Strasse, PLZ, Ort)
  4. Name des Geschäftsführers
  5. Handelsregister
  6. Umsatzsteuer ID Nummer

Wichtig: Der medizinischen Bereich wie z.B. Ärzte und Apotheker müssen genauere Angaben machen. Zusätzlich zu den oben genannten Pflichtangaben sind folgende noch Infos anzugeben:

  1. Gesetzliche Berufsbezeichnung (z.B. Arzt)
  2. Kassenärztliche Vereinigung (Mit Link zur Vereinigung)
  3. Berufsrechtliche Regelung (Mit Link direkt zur Berufsregelung)
  4. Ärztekammer (Mit Link zur Ärztekammer)
  5. Staat der die Berufsbezeichnung verliehen hat z.b. Berlin, Bayern, Sachsen

Müssen private Webseiten ein Impressum haben?

Falls Sie auf Ihre eigene Webseite nur ein paar private Fotos oder private Informationen Online stellen ist ein Impressum nicht nötig. Das Impressum dient vor allem dem Verbraucherschutz. Bei geschäftlicher Nutzung einer Webseite ist das Impressum wie oben angegeben Pflicht. Ich Rate Ihnen, sowohl für private als auch geschäftliche Seiten ein Impressum zu veröffentlichen.

Stand: 22.09.2005