Private Internetnutzung ist Kündigungsgrund

Wenn der dienstliche Internetanschluß im Büro für private Zwecke verwendet wird, ist das ein Kündigungsgrund. Egal ob es in der Firma erlaubt ist oder nicht. Denn rechtlich ist es verboten. Der Arbeitgeber muss nicht einmal eine Abmahnung schreiben. Er kann den Angestellten direkt feuern. Auf heise online wird ein Fall beschrieben, der sich sehr lange hingezogen hat. Verschiedene Gerichte haben sich mit diesem Fall beschäftigen müssen. Am Ende hat das Gericht der Firma Recht gegeben. Das Unternehmen durfte den Arbeiter rechtmäßig entlassen. Quelle: heise.de