Vor einigen Monaten ist der Fernsehsender RTL gegen das Portal dsds-news.de wegen einer Markenverletzung vorgegangen. Laut dem TV Sender RTL hat die Webseite Geld mit dem Angebot im Internet verdient. Daraufhin hat RTL eine Abmahnung an den Betreiber der DSDS Fanseite gesendet und jetzt vor Gericht gewonnen.
Die Marke DSDS darf nicht mit kommerziellen Hintergedanken vermarktet werden. Gegen Fanseiten hat das Unternehmen RTL angeblich nichts. Diese dürfen auch weiter über die TV Show berichten. Der Betreiber von DSDS News muss nach dem Urteil des Landgericht Köln jetzt sogar die Umsätze des Portals offenlegen.
Die Webseite dsds-news.de darf aber in bisheriger Form bestehen bleiben, wenn keine Werbung mehr eingespielt wird. Als ich die Webseite besucht habe, war keine Werbung mehr zu finden. Anscheinend wird das Portal in bisheriger Form bestehen bleiben (nur ohne Werbung).
Normalerweise dürfe ja dann jeder Bericht oder Artikel abgemahnt werden, der mit DSDS zu tun hat und Werbung vorhanden ist. Oder sehe ich das falsch?
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