Impressumspflicht Leitfaden

Das Justizministerium hat einen Leitfaden für die Erstellung von einem Impressum für Seiten veröffentlicht. Zielgruppe sind mittlere und kleinere Firmen die eine eigene Webseite für die Firma betreiben. Grund sind die Abnahnungswellen im Internet aufgrund falscher oder fehlender Daten auf der eigenen Seite. Die gesetzlichen Anforderungen für ein Impressum sind im Telemediengesetzes festgelegt und können nachgelesen werden. Das Justizministerium empfiehlt den Leitfaden im Internet um das Risiko von Abmahnungen deutlich zu verringern. Auf der Homepage bmj.de kann der Leitfaden als PDF Dokument heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Auch europäische Richtlinien sind in diesem Bericht eingefügt worden. Es ist die aktuellste Info für alle Impressum Fragen für Seitenbetreiber.

Inhaltsverzeichnis des Leitfadens

  1. Warum sollte man ein „Impressum“ verwenden?
  2. Erstellen der Anbieterkennzeichnung für die Homepage
  3. Muss man ein Impressum laut Telemediengesetz verwenden?
  4. Welche Angaben müssen in einem Impressum gemacht werden?
  5. Wie muss eine Anbieterkennzeichnung auf der Seite platziert werden?

Diese 5 wichtigen Punkte werden von dem Justizministerium genau aufgelistet und detailliert beschrieben. Jeder Seitenbetreiber, Webmaster und Firmenchef sollte sich dieses PDF Dokument über die Impressumpflicht genau durchlesen und anwenden.