Pflichten für Händler (Online-Shops) im Internet

Jeder gewerbliche Händler und Verkäufer hat verschiedene Pflichten mit dem eigenen Onlineshop zu erfüllen. Diese Pflichten sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten eingehalten werden. Folgende Punkte sollten Händler beim Verkauf im Internet beachten:

Jeder Artikel muss mit der Mehrwertsteuer auf den Katalogseiten angegeben werden. Die Preise müssen für den Endkunden inklusive Mehrwertsteuer angezeigt werden.

Auf den unterschiedlichen Artikeln müssen die Versandkosten oder weitere Kosten für die Auslieferung angegeben werden. Diese Infos müssen klar erkennbar angezeigt werden.

Der Käufer bzw. Kunde kann den Kaufvertrag widerrufen oder zurücktreten. Das Widerrufsrecht muss dem Kunden eingeräumt werden. Innerhalb von 2 Wochen ab Wareneingang darf der Vertrag laut § 355 BGB ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden. Diesem Widerrufsrecht muss stattgegeben werden.

Ab einem Verkaufswert von über 40 Euro muss der Händler bzw. der Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernehmen. Bis zu 40 Euro muss der Käufer bzw. Kunde die Versandkosten übernehmen.

Informationen, Richtlinien und aktuelle Gesetze findet Ihr auf der Webseite des Justizministeriums http://www.bmj.de. Hier werden die neuesten Richtlinien und Gesetzesänderungen im Internet veröffentlicht.

HINWEIS: Mittlerweile haben sich die rechtlichen Situationen geändert!