In Deutschland ist es gesetzlich nicht erlaubt das Telefon einer Firma oder einer Privatperson ohne deren Wissen abzuhören. Nur in verschiedenen Fällen, darf die Polizei mit einem richterlichen Beschluss das Telefon einer Person abhören. Eine Telefonüberwachung darf nur angeordnet werden, wenn eine Gefahr der Öffentlichkeit besteht oder ein Straftäter verfolgt werden muss.
Jedes Bundesland in Deutschland hat hier eigene Regelungen die aber nicht gravierend voneinander abweichen. Nicht jeder der in Deutschland überwacht worden ist, hat das Recht im Nachhinein davon zu erfahren. Beispielsweise für die Terrorismusbekämpfung und Verfolgung gilt keine Informationspflicht.
Diese Überwachungsaktionen sind im deutschen Grundrecht festgeschrieben und müssen fast immer von einem Richter in Auftrag gegeben werden. Nur ein Richter darf eine Überwachung von Telefonen anordnen. In den letzten Jahren sind immer mehr Telefone abgehört worden. Datenschützer sind besorgt über diese Tendenz.
Denn niemand weiß genau wo die Daten gespeichert beziehungsweise ob die aufgenommenen Telefonate wieder vernichtet werden. Im Telekommunikationsgesetz können Sie Ihre Rechte nachlesen. Auf der Internetseite http://bundesrecht.juris.de findet Ihr das gesamte Gesetzt im Internet.