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So wird die Miete gemindert
Die Miete darf nicht sofort gemindert werden. Sie müssen dem Vermieter die Möglichkeit einräumen, einen Mangel reparieren zu lassen. Weisen Sie schriftlich auf einen Mangel hin und deuten in diesem Brief gleichzeitig eine Mietminderung an. Sollte der defekt nicht behoben werden, können Sie die Miete mindern.
- Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief mit der Liste der Mängel.
- Geben Sie dem Vermieter eine Frist um Reparaturen durchführen zu können.
- Wenn der Vermieter nicht reagieren sollte, können Sie die Miete mindern. Bei der Überweisung der Miete sollten Sie im Verwendungszweck auf die Mietminderung hinweisen. Die Miete sollte immer unter Vorbehalt überwiesen werden. Dadurch sind Sie rechtlich auf der richtigen Seite.
- Wenn der Schaden behoben ist, müsse Sie die normale Miethöhe wieder überweisen.
Darf man die Mietminderung auch rückwirkend verlangen?
Wenn ein Defekt bereits länger vorhanden ist, dürfen sie die Miete nicht nachträglich mindern. Erst nach der schriftlichen Aufforderung darf die Miete gemindert werden.
Wieviel darf ich von der Miete kürzen?
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn z.B. im Winter die Heizung ausfällt, dürfen Sie 100 Prozent der Miete mindern. Im Internet findet man verschiedene Webseiten die Prozente angeben die gemindert werden dürfen. Je größer die Beeinträchtigung ist, desto mehr darf man mindern.
Muss der Vermieter die Mietminderung akzeptieren?
Natürlich muss der Vermieter die Minderung der Miete nicht akzeptieren. Wenn dieser gegen Sie vorgehen sollte, empfehle ich Ihnen einen Anwalt zu beauftragen.