Ich habe schon vor einigen Wochen einen Artikel über die Quellenangabe bei Pixelio Fotos geschrieben. Wenn man die Quelle nicht richtig setzt, kann man eine Abmahnung von den Fotografen bekommen. Doch nun gibt es wieder eine Neuigkeit zu dem Thema.
Denn das Landgericht Köln hat in erster Instanz entschieden, dass Bilder die man direkt aufrufen kann gegen die Lizenz mit dem Fotografen verstoßen. Wenn man z.B. ein Foto mit der rechten Maustaste auf den Computer speichert, kann man nicht mehr den Namen des Urhebers erkennen. Somit kann man von dem Fotografen abgemahnt werden, weil der Urheber auf dem Foto nicht mehr sichtbar ist.
Der Urheber muss also auch genannt werden, wenn die Bild-URL direkt aufgerufen wird. Ich finde solche Entscheidungen von den Gerichten nicht zeitgemäß und an der realtität vorbei. Seitenbetreiber die Bilder von Pixelio oder anderen Datenbanken verwenden, müssen nun Hand anlegen und alle Fotos bearbeiten.
Ihr müsst nun die Bilder einzeln bearbeiten und die Quellenangabe direkt in die Fotos speichern. Nur durch diesen Schritt, könnt Ihr euch vor der Abmahngefahr schützen.
Ich lösche alle Pixelio Fotos von meinen Seiten
Mein Vorgehen ist etwas drastischer. Ich habe keine Lust mehr darauf mich mit diesen Portalen wegen Abmahnungen abkämpfen zu müssen. Alle Pixelio Fotos werden von meinen Projekten gelöscht. In Zukunft werde ich auch neuen Fotos mehr verwenden. Egal von welcher Plattform.
Ich finde es einfach Schade, dass lizenzfrei Bilddatenbanken wie Pixelio mit diesen Hürden zu kämpfen haben. Denn es geht ja nicht von Pixelio aus, sondern von den Fotografen. Mittlerweile sind ja Abmahnungen von den Fotografen zu einem Geschäftsmodell geworden.
Wieso sollte man sonst seine Fotos auf eine gratis Bilddatenbank hochladen und anschließend Abmahnungen versenden. Für mich persönlich ist das Abzocke.
Was ist mit den Stockfoto Anbietern Fotolia & Co?
Also wenn die Fotos bei den gratis Datenbanken direkt im Bild benannt werden müssen, gilt das gleiche nach meinem Verständnis auch für alle Stockanbieter wie Fotolia & Co. Denn auch hier bekommt man eine Nutzungslizenz für das Bild und muss den Urheber nennen.
Sollte das wirklich so sein, werde ich mich einige Stunden mit dem löschen meiner Fotos beschäftigen müssen.
Denn auch in diesem Fall, werde ich die Bilder komplett entfernen. Doch bei Fotolia kann ich es euch rechtlich nicht ganz genau bestätigen. Es bleibt auch abzuwarten, was die Gerichte in diesen Fällen entscheiden.
Bei diesem Thema bleibe ich jedenfalls am Ball.
Fazit
Tausende Seitenbetreiber sind nun dazu aufgerufen die Pixelio Bilder zu bearbeiten oder zu entfernen. Ich glaube viele werden sich in Zukunft 2 Mal überlegen, ob man nochmal Fotos von einer „lizenzfreien Datenbank“ einsetzen soll. Ich persönlich werde in Zukunft nicht mehr diese Angebote nutzen.
Ich rate euch, die Bilder von den Bilddatenbanken zu löschen. So spart Ihr euch viel Ärger, sollte in Zukunft mal wieder so ein Urteil gefällt werden. Lest euch auch den Beitrag von Rechtsanwalt Niklas Plutte durch. Dieser hat am Landgericht Köln den abgemahnten Seitenbetreiber vertreten. Hier könnt Ihr euch auch das Urteil des Landgerichts durchlesen.