Was ist ein KK Antrag?

Sie möchten z.B. Ihren Domainnamen von einem Provider zu einem anderen übertragen bzw. wechseln. Um dies durchzuführen müssen Sie bei dem neuen Provider einen KK Antrag starten. Zugleich muss der aktuelle Domainprovider dem KK-Antrag zustimmen.

Nur der Domaininhaber einer Domain z.B. www.abcdefg.de ist berechtigt den Providerwechsel durchzuführen. Es ist zu empfehlen dem alten Provider rechtzeitig bescheid zu geben, dass er die Domain zum KK freigeben soll.

Dies hat folgenden Grund: Wenn ein Provider vorher nicht bescheid weis, wird er automatisch den KK ablehnen. Bei der zentralen Vergabestelle für Domainnamen Denic können Sie die Provider und die Domaininhaber der einzelnen Domains herausfinden.

Begiffe die bei KK Anträgen vorkommen

  • ACK (acknowledged) – Der Providerwechsel wird akzeptiert.
  • NACK (not acknowledged) – Der Providerwechsel wird abgelehnt.
  • LATEACK (late acknowledged) – Nachträglich einem Providerwechsel zustimmen.